Die Motorrad Prüfungsfahrzeuge sind ab 8. Juni 2017 nicht mehr von Kubikmetern abhängig. So kann und darf ein(e) 18-Jährige(r) zum Beispiel wieder mit einem Motorrad der 250ccm Klasse an die Führerprüfung!
Somit gelten folgende Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug:
- Kategorie A (unbeschränkt): mindestens 35 kW Motorleistung. Keine Hubraum-Einschränkung! Nach 2-jähriger klagloser Fahrpraxis mit A- (Leistungsbeschränkt), oder mit 25 Jahren Direkteinstieg.
- Kategorie A- (Leistungsbeschränkt): maximum 35 kW Motorleistung. Keine Hubraum-Einschränkung! Ab 18 Jahren.
- Unter- Kategorie A1: maximum 11 kW, maximum 125 ccm. Ab 16 Jahren maximum 50 ccm. Ab 18 Jahren maximum 125 ccm.
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